Sachverständiger Raesfeld

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl. -Ing. (FH) Jens-Uwe Imhof Raesfeld
Dipl. -Ing. (FH)

Jens-Uwe Imhof

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02865 266 99 30
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Qualifikation

  • Dipl. -Ing. (FH) Maschinenbau
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Raesfeld steht Ihnen Dipl. -Ing. (FH) Herr Jens-Uwe Imhof als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. -Ing. (FH) Herr Jens-Uwe Imhof kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Raesfeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Raesfeld kommen bzw. sich nicht in Raesfeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Raesfeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Raesfeld gehört zum Kreis Borken liegt im Westmünsterland. Sie beheimatet ca. 11.440 Menschen und ist inmitten einer erholsamen Landschaft mit einem dörflichen Flair.  

Historische Sehenswürdigkeiten in Raesfeld sind: Schloss Raesfeld, Tiergarten Schloss Raesfeld, Heimatgeschichtliches Museum Raesfeld, Femeiche, Schlosskapelle St. Sebastian, Turmwindmühle, Wodanstein und Pfarrkirche St. Martin

Kulturelles Leben:

  • Im Januar findet jährlich der historische Kappesmarkt in Raesfeld statt, der eine überregionale Bedeutung hat.
  • Im August findet vor der einzigartigen Schlosskulisse der Büchermarkt statt.
  • Jährlich findet der Adventsmarkt am Wasserschloss Raesfeld statt.
  • Auch der Monatsmarkt, der von März bis Oktober an jedem 1. Donnerstag stattfindet, zählt zu den begehrtesten Veranstaltungen.

Raesfeld ist in vier Ortsteile gegliedert: Raesfeld Erle, Raesfeld Kernstadt, Homer und Raesfeld Marbeck

In der Nähe von Raesfeld befinden sich die Städte: Rhede (ca. 15km), Borken (ca. 10km), Dorsten (ca. 16km), Hamminkeln (ca. 20km), Haltern am See (ca. 30km), Dinslaken (ca. 35km), Marl (ca. 35km), Coesfeld (ca. 38km), Oberhausen (ca. 40km), Emmerich am Rhein (ca. 50km), Duisburg (ca. 55km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Weseler Straße 19
46348 Raesfeld

Bauamt:
Weseler Straße 19
46348 Raesfeld

Amtsgericht Borken:
Heidener Straße 3
46325 Borken

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